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Zitat aus ct` 15/2002, Seite 182
" Heftig umstritten war lange Zeit die Frage, ob Hyperlinks ohne vorherige Genehmigung desjenigen, auf dessen Website sie verweisen, zulässig sind. Seit Mitte 2003 ist jedoch Schluss mit der Ungewissheit: In einer von vielen Grundsatzentscheidungen zum Online-Recht hat der BGH elektronische Verweise ohne vorherige Erlaubnis für zulässig erklärt.
Sinngemäß sehen die Karlsruher Richter in einem Link lediglich eine Verknüpfung mit einer Adressangabe, die ihrerseits zu einer damit verbundenen Datei auf dem Zielserver führt. Da jeder Site-Betreiber seine Seiten freiwillig ins Web stellt, mache es keinen Unterschied, ob der Nutzer durch eine manuelle URL-Eingabe oder durch einen Hyperlink den Weg zum Content findet. Der BGH ging jedoch noch einen Schritt weiter und erklärte auch die Verwendung von Deep-Links für statthaft, die unter Umgehung der Startseite direkt zu den "tieferliegenden" Seiten eines Internet-Angebots führen. Im entschiedenen Fall wollte die Verlagsgruppe Handelsblatt dem Anbieter "Paperboy" verbieten, per Deep-Link auf Inhalte der Handelsblatt-Online-Ausgabe zu verweisen. Der Verlag sah in den Verlinkungen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, weil der Nutzer die auf der Startseite platzierte Werbung nicht mehr wahrnehme.
Dieser Argumentation erteilten die Robenträger eine Absage: Man dürfe dem Nutzer nicht den umständlichen Weg über die Startseite aufzwingen, wenn gleichfalls der schnellere und bequemere Weg über einen Deep-Link bestehe. Dass dadurch die Werbung auf der Eingangsseite nicht wahrgenommen werde, lasse sich schlicht durch weitere Werbebanner auf den "tieferliegenden" Seiten kompensieren - so der BGH. "
Zitatende
Links zur Rechtsprechung:
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Richtige Platzierung des Impressums, Urteil des LG Düsseldorf: www.netlaw.de |
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Darstellung der Pflichtangaben auf einer Bildschirmseite, Urteil des OLG Hamburg: www.aufrecht.de |
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Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Hyperlinks: www.jurpc.de |
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Erlaubtes Framing, Urteil des LG München I: www.jurpc.de |
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Verbotenes Framing, Urteil des OLG Hamburg: www.netlaw.de |
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Überprüfungspflicht für Inhalte auf verlinkten Seiten, Urteil des OLG München: www.fernabsatzgesetz.de |
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Rechtswirksamkeit von Disclaimern, Urteil des LG Hamburg: www.netlaw.de |
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AG Rostock zum Urheberschutz von Linksammlungen: www.jurpc.de |
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LG Düsseldorf zur unerlaubten Übernahme von E-Mail-Adressen: www.jurpc.de |
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Verbot unverlangter Zusendung von Newslettern, Urteil des LG Berlin: www.jurpc.de |
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Unzulässige Metatags: www.jurpc.de |
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KG Berlin zur rechtswidrigen Veröffentlichung von bezahlten Fotos im Internet: www.jurpc.de |